Voraussetzung für eine Notwendigkeitsbescheinigung sind unter anderem eine günstigere Wohnung im neuen Ort, eine Arbeitsaufnahme oder zum Beispiel starker Schimmelbefall in der alten Wohnung.
Die Notwendigkeit muss aber vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages beantragt werden.
Geht es auch anders? Natürlich!
So wie bei der Familie W. aus Naumburg. Die junge ALGII Empfängerin unterzeichnete zusammen mit ihrem Freund einen Mietvertrag im 530 km entferneten Aachen, da beide zusammenziehen wollen. Da dies laut Gesetz kein Grund für eine Notwendigkeit darstellt, ging man von Umzugskosten aus, die man selber tragen muss. Bei der Firma Hertz wurde ein Langsprinter für 289 € gemietet. Das günstigste Angebot was es bei Autovermietung in der Region gab.
Einige Tage später jedoch bescheinigte die ARGE die Notwendigkeit des Umzuges aufgrund einer Familienzusammenführung. Demnach werden auch Umzugskosten erstattet. Hätte man das früher gewusst, müsste man nicht so extrem kleinlich planen mit einem "kleinen" LKW und Abbau der Möbel.
Herr K., der Freund der ALGII Empfänger, reichte sofort das Angebot der Firma Hertz bei der ARGE ein und beantragte außerdem eine Helferpauschale in Höhe von 50 €, welche man laut Gesetz ebenfalls beantragen kann. Die ARGE sagte zu und bescheinigte die Übernahme der anfallenden Kosten für den Sprinter und den Umzug.
3 Tage vor dem geplanten Umzug, meldete sich telefonisch die Firma Hertz und musste die Reservierung stornieren, da der angeforderte Sprinter zu diesem Zeitraum, in dieser Region nicht verfügbar ist. Kurzerhand reservierte man nun einen etwas kleineren Sprinter bei der Firma Europcar. Nun stellte sich das Problem, ob alles an Möbel ünberhaupt in den neuen Sprinter passen würde. Außerdem müsste man nun ein weiteres Schreiben für die ARGE aufsetzen aufgrund der nun neuen anfallenden Kosten.
Hinzukommt, dass die neue Wohnung eigentlich ab dem 25.09. bezogen werden kann. Die alte Mieterin sthet jedoch in keinem Kontakt mit dem Vermieter oder den neuen Mietern. Zahlreiche Anrufversuche und SMS blieben unbeantwortet und so weiß Familie W. nicht, ob am besagten Umzugstermin, den 28.09. die Wohnung überhaupt frei ist und ob ein Schlüssel für die Wohnung vorhanden ist.
Je mehr man nun also bei der ARGE gewonnen hat und durch geschickte Schreiben und persönliche Verhandlungen einen eigentlich nicht notwendigen Umzug erstattet bekommt, umso mehr werden einem weitere Steine in den Weg gelegt durch äußere Einflüsse.
Was man zum Abschluss aber sagen kann ist, dass wenn man gut vorbereitet zur ARGE tritt und stets freundlich aber bestimmt bleibt, der bekommt auch was einem zusteht.
Jeder Deutsche darf umziehen, wohin er will. Und so manch einer bekommt auch alles erstattet, auch wenn der Umzug "nur" eine Familienzusammenführung aufgrund einer neuen Liebe ist.
Jetzt muss nur noch der Umzug wie geplant funktionieren...
